Die Wohnungseigentumsverwaltung wird in ihren Aufgaben und Pflichten vom Wohnungseigentumsgesetz bestimmt. Neben diesen gesetzlichen Vorgaben umfasst unsere Angebotspalette auch ganz individuelle Leistungen.
1. Kaufmännische Verwaltung
- Vorbereitung, Durchführung und Aufbereitung der Eigentümerversammlungen
- Erstellung von Wirtschaftsplänen
- Betriebskostenabrechnungen
- Abwicklung des kompletten Zahlungsverkehrs
- Bildung und Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
- Prüfung und Abschluss von Dienstleistungs- und Versicherungsverträgen
2. Juristische Verwaltung
- Durchführung und Durchsetzung von Beschlüssen der ETV
- Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit diese an die
Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet sind
- Maßnahmen treffen, die zur Wahrung von Fristen oder zur Abwendung eines Rechtsnachteiles
erforderlich sind
3. Technische Verwaltung
- Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums, insbesondere Einholung und
Prüfung von Angeboten
- Treffen von erforderlichen Notmaßnahmen, falls Gefahr in Verzug
4. Sonderleistungen
- Heizkostenabrechnungen
- Sondereigentumsverwaltung (Verwaltung vermieteter Wohnungen)