Mit der Sorgfalt des       Eigentümers

 

Die Wohnungseigentumsverwaltung wird in ihren Aufgaben und Pflichten vom Wohnungseigentumsgesetz bestimmt. Neben diesen gesetzlichen Vorgaben umfasst unsere Angebotspalette auch ganz individuelle Leistungen.
 


1. Kaufmännische Verwaltung

  - Vorbereitung, Durchführung und Aufbereitung der Eigentümerversammlungen
  - Erstellung von Wirtschaftsplänen
  - Betriebskostenabrechnungen
  - Abwicklung des kompletten Zahlungsverkehrs
  - Bildung und Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
  - Prüfung und Abschluss von Dienstleistungs- und Versicherungsverträgen

2. Juristische Verwaltung

  - Durchführung und Durchsetzung von Beschlüssen der ETV
  - Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit diese an die

    Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet sind
  - Maßnahmen treffen, die zur Wahrung von Fristen oder zur Abwendung eines Rechtsnachteiles

    erforderlich sind

3. Technische Verwaltung

  - Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums, insbesondere Einholung und
    Prüfung von Angeboten
  - Treffen von erforderlichen Notmaßnahmen, falls Gefahr in Verzug

4. Sonderleistungen

  - Heizkostenabrechnungen
  - Sondereigentumsverwaltung (Verwaltung vermieteter Wohnungen)